Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem im jeweiligen Dienstleistungsvertrag ausgewiesenen Vertragspartner (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Buchhaltungs- und damit verbundenen Dienstleistungen. Vertragspartner ist je nach Mandat Dobrinka Groß, Lu-Röder-Straße 7, 64331 Weiterstadt, oder die eAccounting 360 DeCy Ltd, Anthypolochagou Georgiou M. Savva 26, Shop 1–2, 8201 Paphos, Zypern. Die Marke „Buchhaltung 360°“ wird von beiden rechtlich selbständigen Partnerinnen geführt; ein Gesellschaftsverhältnis zwischen ihnen besteht nicht.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Regelungen des individuellen Dienstleistungsvertrags gehen die Regelungen des individuellen Dienstleistungsvertrags vor.
§ 2 Allgemeine Grundlagen der Leistungserbringung
2.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der GoBD.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Dies umfasst:
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die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG)
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das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich der Kontierung von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
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die laufende Lohnabrechnung
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das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen
Daneben erbringt der Auftragnehmer betriebswirtschaftliche Leistungen ohne Steuerbezug, insbesondere im Bereich des Konzernrechnungswesens; diese unterliegen nicht dem Steuerberatungsgesetz.
2.3 Ausdrücklich nicht umfasst sind Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, insbesondere:
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steuerliche Beratung und Gestaltungsempfehlungen
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die Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen sowie die Anfertigung von Steuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteuer-Anmeldungen)
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die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten, auch in Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
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die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen; diese erstellt der Steuerberater des Auftraggebers auf Basis der vom Auftragnehmer bereitgestellten Buchführung
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2.4 Die konkret zu erbringenden Leistungen, die Vergütung und sonstige individuelle Vereinbarungen werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der dort beschriebene Leistungsumfang ist abschließend.
§ 3 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geordneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
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alle Geschäftsvorfälle in Form von Belegen, Rechnungen, Kontoauszügen und vergleichbaren Nachweisen
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notwendige Zugänge zu Online-Banking und anderen relevanten Systemen
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Informationen über Mitarbeiter für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
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sonstige relevante Unternehmensdaten
3.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für Unterlagen, Informationen und Daten, die der Auftraggeber im Namen Dritter zur Verfügung stellt.
3.3 Meldungen an Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber wirkt an der nach § 87d AO erforderlichen Identifizierung mit und hält die hierfür erforderlichen Nachweise bereit.
3.4 Der Auftraggeber prüft übermittelte Auswertungen, Abrechnungen und Meldungsentwürfe unverzüglich und teilt Einwendungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform mit.
3.5 Werden Unterlagen, Informationen oder Freigaben nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist der Auftragnehmer an vereinbarte Fristen und Termine nicht gebunden und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der daraus resultierenden Meldungen oder für Verzögerungen bei deren Erstellung und Abgabe.
3.6 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann der Auftragnehmer hierfür eine zusätzliche angemessene Vergütung verlangen oder, wenn die weitere Durchführung des Auftrags unzumutbar ist, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
§ 4 Vertraulichkeit und Datenschutz
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
4.2 Der Auftragnehmer verarbeitet die ihm überlassenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
4.3 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
4.4 Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag werden in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geregelt.
4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und verpflichtet Subunternehmer auf ein gleichwertiges Maß an Vertraulichkeit und Datenschutz.
§ 5 Allgemeine Vergütungsgrundsätze
5.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den im individuellen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preisen.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, ist der Auftragnehmer nach Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer Frist von zehn Tagen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Leistungserbringung wesentlich ändern. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Ist der Auftraggeber mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
5.5 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; atypische und nicht vorhersehbare Schäden sind ausgenommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, soweit diese nicht als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden im Sinne von Ziffer 6.2 entstanden sind.
6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Unterlagen, Informationen oder Freigaben unrichtig, unvollständig oder verspätet bereitstellt. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen wird nicht übernommen. Für unentgeltlich erteilte Auskünfte außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs haftet der Auftragnehmer nur nach Ziffer 6.1.
6.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für die steuerrechtliche Beurteilung von Geschäftsvorfällen. Die Buchführung erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers und seines Steuerberaters; die steuerliche Würdigung sowie die Prüfung der Buchführung obliegen dem Steuerberater.
6.6 Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten in angemessenen Abständen gesichert hätte.
6.7 Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist anzurechnen, insbesondere die unterlassene oder verspätete Prüfung und Beanstandung übermittelter Auswertungen, Abrechnungen und Meldungsentwürfe nach Ziffer 3.4.
6.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
6.9 Schadensersatzansprüche, die nicht unter Ziffer 6.1 fallen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6.10 Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung und weist deren Bestehen auf Verlangen in Textform nach.
§ 7 Allgemeine Regelungen zu Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Die konkrete Vertragslaufzeit wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
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der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist
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der Auftraggeber wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt
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über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
7.3 Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Auftragnehmer alle ihm überlassenen Unterlagen sowie die erstellten Arbeitsergebnisse, die für das Unternehmen des Auftraggebers von Bedeutung sind, unverzüglich heraus. Buchhaltungsdaten werden in einem auswertbaren, GoBD-konformen Standardformat innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende bereitgestellt. Die Herausgabe in einem hiervon abweichenden Format erfolgt gegen gesonderte Vergütung.
8.2 Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Kopien anfertigen und zurückbehalten, soweit dies zur Dokumentation seiner Tätigkeit oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ausschließlich an selbst erstellten Arbeitsergebnissen, nicht an Originalbelegen und sonstigen Unterlagen oder Daten des Auftraggebers. Das Recht zur Einstellung der Leistungserbringung nach Ziffer 5.3 bleibt unberührt.
8.4 Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags zu Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 9 Elektronische Rechnungsstellung
9.1 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass inländische Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet sind, elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten zu können. Für die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen gelten gestaffelte Übergangsfristen.
9.2 Der Auftragnehmer passt seine Systeme und Prozesse an die gesetzlichen Anforderungen an, um eine ordnungsgemäße Buchführung nach den GoBD sicherzustellen.
9.3 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Umstellung durch rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Zugänge. Die Entscheidung über die im Unternehmen des Auftraggebers eingesetzten Systeme und deren Konformität obliegt dem Auftraggeber.
§ 10 Änderung der AGB
10.1 Der Auftragnehmer kann diese AGB ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder veränderter Marktgegebenheiten, erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
10.2 Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Der Auftragnehmer weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Kündigungsrecht nach Ziffer 10.3 hin.
10.3 Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB kündigen. Bis zur Beendigung gelten die bisherigen AGB fort.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des jeweiligen Auftragnehmers.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
11.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.
11.6 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeiten im Rahmen der Erlaubnis nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ausübt und keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbringt.
Stand: September 2026
