Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Buchhaltung 360°, Inhaber: Dobrinka Groß (nachfolgend "Auftragnehmer") und unseren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Buchhaltungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Regelungen des individuellen Dienstleistungsvertrags gehen die Regelungen des individuellen Dienstleistungsvertrags vor.
§ 2 Allgemeine Grundlagen der Leistungserbringung
2.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Dies umfasst:
• die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG)
• das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich der Kontierung von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
• die laufende Lohnabrechnung
• das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen
2.3 Ausdrücklich nicht umfasst sind Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, insbesondere:
• Steuerliche Beratung und Gestaltungsempfehlungen
• Erstellung von Steuererklärungen inkl. USt-Voranmeldungen und Zusammenfassende-Meldungen (mit Ausnahme der Lohnsteuer-Anmeldungen)
• Vertretung in Steuerrechtsfragen vor Finanzgerichten und Finanzbehörden
• Erstellung von Jahresabschlüssen (diese erfolgt in Kooperation mit Steuerberatern)
2.4 Die konkreten zu erbringenden Leistungen, Vergütung und sonstigen individuellen Vereinbarungen werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt.
§ 3 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geordneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
• Alle Geschäftsvorfälle in Form von Belegen, Rechnungen, Kontoauszügen etc.
• Notwendige Zugangsdaten für Online-Banking und andere relevante Systeme
• Informationen über Mitarbeiter für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
• Sonstige relevante Unternehmensdaten
3.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für Unterlagen, Informationen und Daten, die der Auftraggeber im Namen Dritter zur Verfügung stellt.
3.3 Wenn Belege nicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit der daraus resultierenden Meldungen oder für Verzögerungen bei der Erstellung und Abgabe dieser Meldungen.
3.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann der Auftragnehmer hierfür eine zusätzliche angemessene Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die weitere Durchführung des Auftrags unzumutbar ist.
§ 4 Vertraulichkeit und Datenschutz
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
4.2 Der Auftragnehmer verarbeitet die ihm überlassenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
4.3 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
4.4 Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag, werden in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geregelt.
§ 5 Allgemeine Vergütungsgrundsätze
5.1 Die Höhe der Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im individuellen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preisen.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Leistungserbringung wesentlich ändern. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Ist der Auftraggeber mit der Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preisanpassung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.
5.4 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für:
• leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten);
• mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige reine Vermögensschäden;
• Schäden, die durch unvollständige, unrichtige oder verspätet zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Informationen des Auftraggebers entstehen. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen;
• unentgeltlich erteilte Auskünfte oder Beratungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Im Fall leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers vom Schaden, spätestens nach 5 Jahren ab Pflichtverletzung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
§ 7 Allgemeine Regelungen zu Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Die konkrete Vertragslaufzeit wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist;
• der Auftraggeber wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt;
• über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer alle ihm überlassenen Unterlagen sowie erstellten Unterlagen, die für das Unternehmen des Auftraggebers von Bedeutung sind, dem Auftraggeber unverzüglich herauszugeben. Alle Daten werden nach Vertragsende vollständig an den Auftraggeber übergeben.
8.2 Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten, soweit dies zur Dokumentation seiner Tätigkeit erforderlich ist.
8.3 Der Auftragnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung seiner fälligen Vergütungsansprüche.
8.4 Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für Datenträger, Listen und Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung des Vertrages.
§ 9 Elektronische Buchhaltungspflicht ab 2025
9.1 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland die elektronische Buchhaltungspflicht in Kraft tritt. Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen von da an elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und bearbeiten.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Systeme und Prozesse rechtzeitig an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen, um die ordnungsgemäße Buchführung nach den GoBD-Richtlinien sicherzustellen.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Umstellung auf die elektronische Buchhaltung durch rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Zugangsdaten unterstützen.
§ 10 Änderung der AGB
10.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder veränderter Marktgegebenheiten, erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
10.2 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
10.3 Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in 64331 Weiterstadt.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nah wie möglich kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
11.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.6 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeiten im Rahmen der Erlaubnis nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ausübt und keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbringt.
Stand: Mai 2025